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Pfarrkirchenstiftung

Ein tragendes Gremium im Hintergrund

Lange bevor im Kanton Zürich der katholischen Kirche die öffentlich-rechtliche Anerkennung zuteilwurde, waren die katholischen Pfarreien rein privatrechtlich als Stiftungen organisiert. Diese Pfarr-Kirchen-Stiftungen sorgten für den Bau von Kirchen und weiteren pfarreilichen Liegenschaften, sie waren besorgt für den Unterhalt dieser Liegenschaften sowie für die Besoldung der Pfarrer und der weiteren in den Pfarreien  Angestellten. Die Erfahrung aus der Geschichte hatte die Verantwortlichen der katholischen Kirche dazu bewogen Stiftungen zu gründen. Denn wie in der Reformation so hatte die katholische Kirche im Kanton Zürich auch im Jahre 1869 (Entstehung der christ-katholischen Kirche im Kanton Zürich) Besitztümer auf Geheiss der Regierung an die neu entstandenen Kirchen abtreten müssen. Bei einer Stiftung nämlich können Grund und Boden sowie Liegenschaften auch dann nicht einem anderen Zweck zugeführt werden, wenn die Mehrzahl der Mitglieder dies wollten. Die in der Stiftungs-Urkunde festgehaltenen Bestimmungen müssen auf jeden Fall eingehalten werden.

Seit der öffentlich-rechtlichen Anerkennung der kath. Kirche im Kanton Zürich (1963) sind in erster Linie die Kirchenpflegen als deren Exekutiv-Organe für die Belange der Kirchgemeinde im politischen und finanziellen Sinn verantwortlich, während die Pfarrkirchenstiftung weiterhin Eigentümerin und verantwortliches Gremium für jene kirchlichen Vermögensteile ist, die bereits vor 1963 vorhanden waren: das ist im Fall von St. Gallus Schwamendingen die Kirche St. Gallus und die Liegenschaft „Tgapalotta“,ein Ferienheim  in Valbella GR.

Die Pfarrkirchenstiftung nimmt heute folgende Aufgaben wahr:

  • Unterhalt und Bereitstellung ihrer Liegenschaften für die Seelsorge und Wahrnehmung der pfarreilichen Aufgaben – in Kooperation mit der Kirchenpflege
  • Nötige Anschaffungen für rein gottesdienstlich-liturgische Zwecke 
  • Finanzierung der sozial-caritativen Aufgaben innerhalb der Pfarrei
  • Archivierung der Tauf- und Eheregister
  • Verwaltung der Mess-Stipendien
  • Finanzreporting zuhanden des Bischofs von Chur und des Stiftungsverbandes der Stadt Zürich

Organ der Pfarrkirchenstiftung ist der Stiftungsrat, der aus drei bis sieben ehrenamtlich tätigen Mitgliedern besteht. Von Amtes wegen gehört ihm der Ortspfarrer als Präsident an, die anderen Mitglieder werden vom Bischof ernannt.

Der Stiftungsrat setzt sich momentan wie folgt zusammen:

Alfred Böni, PfarrerPräsident
Siegfried ArtmannVizepräsident
Angela BühlerAktuarin
Flavio TamagniRechnungsführer
Matthias HaslerBeisitzer
Daniel MeierBeisitzer
Gerold LauberRechtsfragen
Sara EmmaVertreterin der Kirchenpflege
Roman CorayBeratendes Mitglied
Liegenschaft Tgapalotta

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