Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 19. April 2026, 11.15 Uhr im Pfarreisaal
Traktanden entnehmen Sie bitte dem PDF.
Stimmberechtigt sind alle in der Kirchgemeinde St. Gallus wohnhaften Mitglieder der Röm.-kath. Körperschaft, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B, C, Ci) sind.
Die Kirchenpflege freute sich auf eine rege Teilnahme.